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BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorschriftsmäßige Besetzung des Schwurgerichts - Beeidigung der Geschworenen - Voraussetzungen der Vereidigung eines Zeugen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62
Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung …
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65
Geschieht dies nicht oder wird eine frühere dahingehende Erklärung widerrufen, so ist der Arzt gleichwohl nicht verpflichtet, die Aussage zu verweigern; nach Absatz 1 der Bestimmung ist er nur hierzu berechtigt (vgl. BGHSt 15, 200; 18, 146) [BGH 20.11.1962 - 1 StR 442/62]. - BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60
Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen …
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65
Geschieht dies nicht oder wird eine frühere dahingehende Erklärung widerrufen, so ist der Arzt gleichwohl nicht verpflichtet, die Aussage zu verweigern; nach Absatz 1 der Bestimmung ist er nur hierzu berechtigt (vgl. BGHSt 15, 200; 18, 146) [BGH 20.11.1962 - 1 StR 442/62]. - BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65
Danach ist das Schwurgericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (vgl. BGHSt 3, 175 zur alten Fassung des § 51 GVG). - BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - 2 StR 242/65
Geschieht dies nicht oder wird eine frühere dahingehende Erklärung widerrufen, so ist der Arzt gleichwohl nicht verpflichtet, die Aussage zu verweigern; nach Absatz 1 der Bestimmung ist er nur hierzu berechtigt (vgl. BGHSt 15, 200; 18, 146) [BGH 20.11.1962 - 1 StR 442/62].